Sachgebiet: Energiewirtschaft
Gesetzgeber: Berlin
Vom 18. Dezember 2009, GVBl. S. 889, zuletzt geändert am 9. Januar 2018, GVBl. S. 144
Auf Grund des § 7 Absatz 2 und 4 des Energieeinsparungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. September 2005 (BGBl. I S. 2684), das durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. März 2009 (BGBl. I S. 643) geändert worden ist, und des § 1 der Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeit zum Erlass von Rechtsverordnungen auf Grund des Energieeinsparungsgesetzes vom 19. November 2002 (GVBl. S. 351) wird verordnet:
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