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Vorschrift EnEV-Durchführungsverordnung Berlin

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  • Vom 18. Dezember 2009, GVBl. S. 889, geändert am 17. Dezember 2010, GVBl. S. 665

  • Vom 18. Dezember 2009, GVBl. S. 889

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Verordnung zur Durchführung der Energieeinsparverordnung in Berlin (EnEV-Durchführungsverordnung Berlin - EnEV-DV Bln)

Sachgebiet: Energiewirtschaft

Gesetzgeber: Berlin

Vom 18. Dezember 2009, GVBl. S. 889, zuletzt geändert am 9. Januar 2018, GVBl. S. 144

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://umweltdigital.de/v.433273

Auf Grund des § 7 Absatz 2 und 4 des Energieeinsparungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. September 2005 (BGBl. I S. 2684), das durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. März 2009 (BGBl. I S. 643) geändert worden ist, und des § 1 der Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeit zum Erlass von Rechtsverordnungen auf Grund des Energieeinsparungsgesetzes vom 19. November 2002 (GVBl. S. 351) wird verordnet:

Teil 1
Anwendung der Energieeinsparverordnung

§ 1 Errichtung, Erweiterung und Änderung von Gebäuden

§ 2 Ausnahmen und Befreiungen, Vorlage auf Verlangen

§ 3 Vordrucke

§ 4 Aufbewahrungspflichten

Teil II
Prüfsachverständige für energetische Gebäudeplanung

§ 5 Pflichten

§ 6 Anerkennung

§ 7 Erlöschen, Widerruf und Rücknahme der Anerkennung

§ 8 Gleichwertigkeit, gegenseitige Anerkennung

Teil III
Unabhängige Stichprobenkontrolle von Energieausweisen und Inspektionsberichten über Klimaanlagen

§ 9 Zuständigkeiten, Fachaufsicht

§ 10 Aufgabenwahrnehmung

Teil IV
Schlussvorschriften

§ 11 Übergangsregelung

§ 12 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

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